Sachsen-Anhalt: Der „Bundeszwang“ wird gegen die AfD nicht funktionieren
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Meinung Sachsen-Anhalt Der „Bundeszwang“ wird gegen die AfD nicht funktionieren
Kolumne von Heribert Prantl
17. September 2026, 16:10 Uhr |
Lesezeit: 3 Min.
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Was passiert, wenn eine Landesregierung Bundesrecht bricht? Kanzler Merz und sein Fraktionschef Frei überlegen, für diesen Fall den Artikel 37 aus seinem Schattendasein herauszuholen. Viel sinnvoller wäre etwas anderes.
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I m Reitsport gibt es die Kandare, im Grundgesetz gibt es den Artikel 37. Die Kandare ist ein spezielles Zaumzeug für Pferde, zu dem eine Gebissstange gehört, mit der man das Pferd besser zügeln, kontrollieren und zum Parieren bringen kann. Im Artikel 37 Grundgesetz heißt die Kandare „Bundeszwang“. Er erlaubt der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrats „die notwendigen Maßnahmen“ zu ergreifen, um ein Land zur Erfüllung seiner bundesgesetzlichen Pflichten zu zwingen. Der Artikel 37 wurde noch nie angewendet; er gilt daher bisher als totes Verfassungsrecht. Er hat aber als „Reichsexekution“ eine lange Geschichte in der dezentralen deutschen Staatlichkeit. Bundeskanzler Merz und sein Fraktionschef Frei überlegen, diesen Artikel aus seinem Schattendasein herauszuholen und gegen eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt anzuwenden; auch SPD, Grüne und Linke plädieren dafür.
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