Organspende: Sollten Organspenden auch nach Herzstillstand möglich sein?
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Organspende Sollten Organspenden auch nach Herzstillstand möglich sein?
15. September 2026, 14:20 Uhr |
Lesezeit: 3 Min.
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Zusammenfassung
- Experten fordern eine Debatte darüber, ob Organentnahmen nach Herzstillstand künftig erlaubt werden sollen, da nur drei Prozent der Intensivpatienten durch Hirntod sterben.
- Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin hat ein Positionspapier verfasst, das Regeln für kontrollierte Organentnahmen nach Herztod auf Intensivstationen vorschlägt.
- Deutschland ist eine Ausnahme in Westeuropa, da hier bisher nur Organspenden nach eingetretenem Hirntod gesetzlich erlaubt sind.
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Nur sehr wenige Menschen erleiden einen Hirntod. Doch das ist bisher Voraussetzung für die Entnahme von Organen. Experten regen deshalb an, die bisherigen Regeln zu ändern.
Von Christina Berndt
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S chlechte Nachrichten zu überbringen – das ist Klaus Michael Lücking gewohnt. Als Intensivmediziner am Uniklinikum Freiburg muss er regelmäßig mit Menschen über das Lebensende sprechen. Dann sagt er ihnen, dass keine Hoffnung mehr für ihre Angehörigen besteht. Und es deshalb an der Zeit ist, die Maschinen abzustellen. Doch eine schlechte Nachricht möchte Lücking nicht mehr überbringen müssen: Er möchte niemandem mehr sagen, dass der Patient nach seinem Tod nicht einmal mehr Organe spenden kann, obwohl er das so gerne wollte.
„Die allermeisten Patienten auf der Intensivstation sterben durch Herzkreislaufstillstand“, sagt Lücking. „Aber in Deutschland erlaubt das Gesetz die Organspende nur nach eingetretenem Hirntod.“ Deshalb müssten Ärzte den Spendewunsch nach Herzkreislaufstillstand ohne nachgewiesenen irreversiblen Hirnfunktionsausfall, wie der Hirntod offiziell heißt, rundheraus ablehnen. „Das ist ein herber Eingriff in die Patientenautonomie am Lebensende“, beklagt der Mediziner.
„Das eine regelt, wann man tot ist, das andere, wann man Spender werden kann.“
Gemeinsam mit weiteren Ärzten, Ethikerinnen und Juristen hat Lücking deshalb ein Positionspapier verfasst, mit dem die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) eine Debatte darüber anregen will, ob Organspenden nach Herzstillstand künftig erlaubt werden sollen. In fast allen Ländern Westeuropas ist das bereits der Fall.
Dass Deutschland hier eine Ausnahme ist, liegt an den Unsicherheiten, die mit dem Herztodkriterium verbunden sind. Bekanntermaßen lässt sich das Herz im Gegensatz zum Gehirn nach seinem Stillstand oftmals wieder reanimieren, mitunter noch nach vielen Minuten. Eine Grenze ist schwer zu ziehen.
Der Expertengruppe geht es jedoch ausdrücklich nicht um Patienten, die etwa auf der Straße plötzlich einen Herzstillstand erleiden. Vielmehr hat sie lediglich Fälle im Sinn, bei denen der Herztod unter kontrollierten Bedingungen auf der Intensivstation stattfindet, wenn also die lebenserhaltenden Maßnahmen in Absprache mit den Angehörigen beendet werden. Dem DIVI-Papier zufolge würde dann unter Fortführung einer Therapie gegen Schmerzen, Luftnot, Leid und Angst der Herzkreislaufstillstand abgewartet. Erst wenn dieser sicher feststeht und in der Folge auch das Gehirn nicht mehr arbeitet, würde mit der Organentnahme begonnen.
Er unterstütze die Organspende nach Herzkreislaufstillstand ausdrücklich, sagt Bruno Meiser, der Leiter des Transplantationszentrums an der Universität München, der kein Teil der DIVI-Arbeitsgruppe war. „Ich halte das für einen sinnvollen Weg.“ Allerdings müssten die Bedingungen, etwa die Zeit, die nach Eintreten des Herzstillstands verstreichen muss, bevor mit der Organentnahme begonnen werden darf, genau geregelt werden. Dann sei das Verfahren auch sicher.
Den Experten geht es ausdrücklich nicht um die Steigerung der Spenderzahlen, sondern um den Patientenwillen
Würde der Herztod als Todeskriterium anerkannt, würde dies die Zahl der Organspender wahrscheinlich deutlich erhöhen. Denn maximal drei Prozent der Patienten auf Intensivstationen sterben durch Hirntod. Die Steigerung der Spenderzahlen sei aber nicht das Motiv für die Initiative, betont Lücking. „Uns liegt vor allem daran, den Willen unserer Patienten umzusetzen.“
Die DIVI sieht ihr Papier deshalb auch nicht als Konkurrenz zu politischen Initiativen für mehr Organspenden – etwa durch Einführung der Widerspruchslösung. Diese würde bedeuten, dass Verstorbene automatisch Organspender werden, wenn sie nicht zu Lebzeiten widersprochen haben. Nachdem ein entsprechender Gesetzesantrag 2020 gescheitert war, hat im August erneut eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen solchen Entwurf in den Bundestag eingebracht.
Bei der Widerspruchslösung und der Möglichkeit zur Organspende nach Herztod gehe es um zwei ganz verschiedene Dinge, sagt auch Bruno Meiser: „Das eine regelt, wann man tot ist, das andere, wann man Spender werden kann.“ Er befürchtet dennoch, dass eine Debatte um die Herztod-Regelung der neuen Gesetzesinitiative schaden kann. „Wenn man nun noch über Todeskriterien diskutiert, wird das so viele Emotionen befeuern, dass es mit der Widerspruchslösung wieder nichts wird.“
Das sieht Bettina Schöne-Seifert anders. „Alle Optionen müssen auf den Tisch“, sagt die Medizinethikerin, die das Positionspapier mitverfasst hat. Im Sinne der Kranken auf der Warteliste sei eine offene Diskussion nötig, auch über Todeskriterien. „Wir können dabei auch zu dem Ergebnis kommen, dass wir das Herztodkriterium nicht wollen“, so Schöne-Seifert. „Aber wir sollten drüber reden.“
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Von Christina Berndt
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