Oktoberfest: Jetzt soll sogar das Bundesverfassungsgericht über die Wiesn entscheiden

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Por Von Astrid Becker — Top – Themen – Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Sport

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Oktoberfest Jetzt soll sogar das Bundesverfassungsgericht über die Wiesn entscheiden

16. Oktober 2026, 15:09 Uhr |

Lesezeit: 4 Min.

Müssen Münchens Brauereien und Wirte künftig internationale Konkurrenz fürchten? Darüber hat nun das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Müssen Münchens Brauereien und Wirte künftig internationale Konkurrenz fürchten? Darüber hat nun das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. Foto: Johannes Simon

Zusammenfassung

  • Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass die Festzelte auf dem Oktoberfest nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen.
  • Wirt Alexander Egger und seine Anwälte bereiten bereits eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor, um den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.
  • Stadt München und Wiesnwirte reagieren erleichtert, zeigen sich aber gelassen gegenüber einem möglichen Gang Eggers zum Bundesverfassungsgericht.

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Die Festzelte müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden, entscheidet die nächste Instanz. Kehrt damit Frieden ein? Nicht, wenn es nach dem unterlegenen Wirt Alexander Egger geht. Der plant schon den nächsten Schritt.

Von Astrid Becker

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Am Abend dieses Tages dürften wohl ein paar Flaschen geköpft werden. Bei den Wiesnwirten, vielleicht auch im Münchner Rathaus. Grund zum Feiern für sie gibt es jedenfalls. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Streit um die Vergabe der großen Festzelte auf dem Oktoberfest zugunsten der Stadt München, der Wiesnwirte und der Brauereien entschieden. Nach Auffassung der Richter mussten zwei umstrittene Standplätze nicht europaweit ausgeschrieben werden. Konkret ging es dabei um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell der Münchner Oberbürgermeister das erste Fass anzapft, und um das Paulaner-Festzelt. Eine Vorlage des Sachverhalts beim Europäischen Gerichtshof lehnten die Richter zudem ab.

Für Brauereien und Wirte bedeutet das, dass sie sich nicht vor internationaler Konkurrenz fürchten müssen. Zumindest vorerst.
Denn der Wirt Alexander Egger und seine Anwälte, die die Wiesnwelt mit ihrem juristischen Vorstoß seit Monaten in helle Aufregung versetzen, wollen weiterkämpfen. Sie sind eigenen Aussagen zufolge bereits seit Wochen dabei, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vorzubereiten. „Der Europäische Gerichtshof muss die Möglichkeit bekommen, die hier entscheidenden Fragen des Europarechts zu beantworten. Uns geht es dabei um faire Chancen für alle leistungsfähigen Bewerber bei der Vergabe der Festzeltplätze und damit auch um faire Preise für die Besucher“, sagen sie. Weil sie das Gericht nicht selbst anrufen können, soll ihnen die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe den Weg dafür ebnen.

Die Entscheidung des Obersten Landesgerichts war mit großer Spannung erwartet worden. Noch am Vortag hatte sich Wiesnwirt Christian Schottenhamel gefragt, ob die Stadt am Ende womöglich auf Empfehlung des Gerichts ihre Vergaberichtlinien ändern müsse. Bei der Verkündung des Gerichtsbeschlusses waren die Reihen der unmittelbar Betroffenen allerdings nur spärlich besetzt. Michael F. Schottenhamel, Cousin von Christian Schottenhamel und ebenfalls Festwirt, war gekommen und auch eine Pressesprecherin aus dem zuständigen Wirtschaftsreferat der Stadt. Von der Paulaner-Brauerei ließ sich niemand blicken, ebenso wenig Egger und seine Anwälte.

Im Rathaus ist die Erleichterung nun aber groß: „Die dunklen Wolken am weißblauen Wiesn-Himmel sind verschwunden“, sagt Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Christian Scharpf (SPD). Obwohl man stets von der eigenen Rechtsauffassung überzeugt gewesen sei, falle der Stadt „ein Stein vom Herzen“. Eine europaweite Ausschreibung hätte aus seiner Sicht den Kern des Oktoberfests gefährdet. Auch Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) spricht von einem „guten Tag“: „Die Wiesn bleibt die Wiesn.“  Ähnliches war auch aus den Stadtratsfraktionen zu hören.

Die Hälfte der 14 Zelte gehört zu den Brauereien

Ausgangspunkt des Streits war Eggers erfolglose Bewerbung um die Standorte der Paulaner-Festhalle und der Bräurosl. Der Münchner Gastronom hatte von 2022 bis 2025 das kleine Wiesnzelt „Münchner Stubn“ betrieben und wollte gern ein großes Bierzelt übernehmen. Erst im Laufe der juristischen Auseinandersetzungen war die Schottenhamel-Festhalle dazugekommen und die Bräurosl weggefallen.

Das dürfte mit ein paar wiesntypischen Eigenheiten zu tun haben: Es gibt insgesamt 14 große Festzelte, sieben davon sind Brauereizelte, zwei weitere obliegen Schützenvereinigungen. In diesen Fällen schlagen Brauereien und Vereine ihre Wirte vor. Für die fünf weiteren, eben wie im Fall Schottenhamel, müssen sich die Wirte selbst bewerben und werden dann nach einem speziellen Punktesystem, dem 13 Kriterien zugrunde liegen, bewertet. Egger hatte die Vergabepraxis der Stadt infrage gestellt und wollte geprüft haben, ob die Stadt die beiden Festzelte, Schottenhamel und Paulaner, nicht nach europäischem Vergaberecht hätte ausschreiben müssen.

Wirt Alexander Egger (M.) steht bei der Verhandlung im September zwischen seinen Anwälten Walter Frenz (li.) und Benno Ziegler.
Wirt Alexander Egger (M.) steht bei der Verhandlung im September zwischen seinen Anwälten Walter Frenz (li.) und Benno Ziegler. Foto: Tobias Hase/dpa

Die Vergabekammer Südbayern wies Eggers Antrag bereits im Mai zurück. Nun scheiterten er und seine Anwälte auch vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Der Beschluss kam für sie aber wenig überraschend: „Das hatte sich bereits bei der mündlichen Verhandlung am 11. September abgezeichnet“, sagen sie. Dabei ging es nach Aussage des Vorsitzenden Richters Paul Heinrichsmeier um die hochkomplexe Frage, ob die Zulassung eines Festwirts oder einer Brauerei eine sogenannte Dienstleistungskonzession darstellt. Vereinfacht gesagt: Beauftragt die Stadt ihre Beschicker damit, für sie eine Leistung zu erbringen? Oder gibt sie lediglich einen Rahmen vor, in dem diese auf eigenes wirtschaftliches Risiko Geschäfte betreiben dürfen?

Die Stadt hat noch nach Beginn des Streits die Betriebsvorschriften geändert

Die Richter entschieden sich für die zweite Auslegung. Zwar veranstalte die Stadt auf freiwilliger Basis das Oktoberfest, sie habe aber nicht die Aufgabe, Festzelte selbst zu betreiben. Zwischen ihrer Rolle als Veranstalterin und dem Betrieb der Feste bestehe kein ausreichend enger wirtschaftlicher Zusammenhang. Juristisch gesprochen fehle der sogenannte Beschaffungsbezug, weswegen Eggers vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag unzulässig sei. Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist rechtskräftig. Eine große Rolle spielt dabei die Betriebspflicht, die bis 2026 in den Betriebsvorschriften der Stadt für das Oktoberfest enthalten war. Erst in diesem Jahr hatte die Stadt den entsprechenden Passus gestrichen – nachdem der Rechtsstreit bereits begonnen war. Egger und seine Anwälte sehen darin den Versuch, europäisches Vergaberecht zu umgehen. Die Stadt hatte diesen Vorwurf stets zurückgewiesen.

Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof hielten die Richter wegen der fehlenden Dienstleistungskonzession für nicht erforderlich. Ihre Auslegung stehe im Einklang mit der EU-Rechtsprechung, so ist es bei Gericht zu hören. Allerdings bestätigte das Gericht mit seinem Beschluss nicht die gesamte Vergabepraxis der Stadt. Ob die beiden im Fokus stehenden Standplätze nach städtischen Kriterien sachlich richtig vergeben worden seien, sei ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens, so der Vorsitzende Richter Heinrichsmeier. Aus gutem Grund: Das würde grundsätzlich der Kontrolle der Verwaltungsgerichte obliegen.

Für Egger und seine Anwälte ist das aber keine Option. Sie hoffen nun darauf, dass das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde zulässt. Wiesnchef Scharpf reagiert wie Festwirt Michael F. Schottenhamel darauf scheinbar entspannt: „Wenn Alexander Egger sich in seinen Rechten verletzt fühlt, steht ihm dieser Weg natürlich offen“, so Schottenhamel. Sollte Egger das Bundesverfassungsgericht wirklich anrufen, „sehen wir dem gelassen entgegen“, sagt Scharpf auf Nachfrage der SZ. Der Streit um die Vergabe auf der Wiesn ist trotzdem noch lange nicht vorbei. Auch wenn im Münchner Rathaus und bei den Wiesnwirten im Moment erst einmal die Korken knallen dürften.

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Fonte: Top – Themen – Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Sport

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