Missbrauch in der katholischen Kirche: Erzbistum München zahlt Schmerzensgeld

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Por Von Annette Zoch — Top – Themen – Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Sport

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Ein Missbrauchsbetroffener hatte die Diözese auf 300 000 Euro verklagt. Jetzt haben sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt.

Von Annette Zoch

Im Missbrauchsprozess gegen das Erzbistum München und Freising haben sich die Diözese und der Kläger, ein früherer Ministrant, außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt. Das hat das Landgericht Traunstein am Montag mitgeteilt. Die Höhe der Schmerzensgeldzahlung werde „auf ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten“ nicht veröffentlicht, so das Gericht. Ursprünglich hatte Perr mindestens 300 000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

Der heute 42-Jährige hatte im Juni 2022 den damaligen Priester Peter H. und das Erzbistum München und Freising verklagt, außerdem Papst Benedikt XIV. Der aus Essen stammende H. hatte bereits in seiner Heimatdiözese Jungen missbraucht, war aber – obwohl die Verantwortlichen davon wussten – 1980 nach München versetzt worden. 1986 war er vom Amtsgericht Ebersberg sogar wegen Missbrauchs verurteilt worden. Die Erzdiözese setzte den Mann trotz allem weiter als Priester ein, sodass H. Mitte der 1990er-Jahre auch den damals elfjährigen Andreas Perr missbrauchen konnte.

Die Erzdiözese ist deshalb als Dienstherrin zivilrechtlich verantwortlich für die Folgen der Taten von H. Andreas Perr hatte nach dem Missbrauch noch als Kind angefangen, Alkohol zu trinken, später kamen immer mehr und immer härtere Drogen ins Spiel. Perr rutschte ab in die Sucht und Beschaffungskriminalität. In zwei Verhandlungstagen im Juli 2023 und im Januar 2024 ging es vor dem Landgericht Traunstein deshalb vor allem darum, ob der Missbrauch ursächlich war dafür, dass Perr in seinem weiteren Leben so abrutschte. Um das zu klären, schaltete das Landgericht einen psychiatrischen Gutachter ein.

Eine neue Missbrauchsstudie über das Seminar St. Michael in Traunstein zeigt auf, wie diese Einrichtung für manche Zöglinge zu einem Ort körperlicher, seelischer, sexueller und spiritueller Gewalt werden konnte.

Dieser kam im Juli 2025 zu dem Ergebnis, dass das Schicksal Perrs auch auf den Missbrauch zurückzuführen sei. Das Landgericht schlug einen „Korridor einer Schmerzensgeldzahlung vor, welcher in Anbetracht des Missbrauchsvorwurfs sowie der persönlichen Folgen des Geschädigten für angemessen erachtet wurde“, so das Landgericht. Seitdem verhandelten beide Parteien außergerichtlich. Das Erzbistum habe signalisiert, den Höchstbetrag der vom Gericht vorgeschlagenen Summe zu bezahlen, hieß es. Diesem habe Perr schließlich zugestimmt.

Der ehemalige Ministrant hatte auch Papst Benedikt XIV. verklagt, weil dieser als damaliger Erzbischof von München und Freising für die Versetzung von H. von Essen nach München zuständig war. Das Verfahren gegen Benedikt XIV. wurde aber abgetrennt, weil nach dessen Tod erst die Rechtsnachfolger zu ermitteln waren. Dies war bis heute nicht möglich, deshalb ruht das Verfahren immer noch. Die Klage gegen Peter H. selbst habe Perr nach der Zahlung des Schmerzensgeldes zurückgenommen, teilte das Gericht mit. Papst Franziskus hatte den heute 79-jährigen Peter H. im Jahr 2022 aus dem Priesterstand entlassen.

Andreas Perr wurde als Kind von einem katholischen Priester missbraucht und mit Alkohol gefügig gemacht. Die Sucht brachte ihn später ins Gefängnis. Nun kämpft er dafür, dass die Zusammenhänge anerkannt werden – und er statt ins Gefängnis in Therapie darf.

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