Gesundheitspolitik: Linnemann gegen erneute Verlängerung bei Kinderkrankentagen

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Gesundheitspolitik Linnemann gegen erneute Verlängerung bei Kinderkrankentagen

23. September 2026, 18:30 Uhr | Kommentare

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) im Bundestag.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) im Bundestag. Foto: Michael Brandt/dpa

Für die Betreuung kranker Kinder können gesetzlich Versicherte einen Ausgleich für Verdienstausfälle erhalten. Eine Verlängerung der Zahl der Tage, an denen das möglich ist, soll nach Vorstellung des Gesundheitsministers auslaufen.

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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat sich gegen eine erneute Verlängerung der Zeitspanne ausgesprochen, in der Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. „Das ist eine Regel, die wir eingeführt haben während Corona“, sagte der CDU-Politiker in der Regierungsbefragung im Bundestag. Er fügte hinzu, dass es für die Politik empfehlenswert sei, „dass Sonderregeln, die es zu Corona gab, wieder zurückgenommen werden“.

Für dieses Jahr gilt nach einer gesetzlichen Festlegung noch eine Verlängerung – nämlich pro Kind und Elternteil von 15 Tagen und für Alleinerziehende von 30 Tagen. Nach Ende von Sonderregelungen in der Corona-Krise war die längere Spanne von 15 Tagen bereits für 2024 und 2025 per Gesetz fortgeschrieben worden. Zuvor waren es zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil.

Anspruch bei Kindern, die jünger sind als zwölf Jahre

Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn das ebenfalls gesetzlich versicherte Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Linnemann erklärte, eine Kritik, die unterstelle, dass die Kinderkrankentage ganz abgeschafft werden, sei falsch. „Es werden zehn Tage sein, mal zwei sind 20 Tage im Jahr. Und das hatten wir auch in den ganzen Jahren vor Corona.“

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