Prozess um Tötung einer zweifachen Mutter: Partnerin getötet und verscharrt: Zehn Jahre Haft
Por Von Florian Fuchs — Top – Themen – Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Sport
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Die Frau hatte sich von ihrem Partner trennen wollen – dann gab es Streit, unter anderem um die Kinderbetreuung. Für Aufsehen sorgte der Fall auch, weil die Leiche wochenlang verschwunden war.
Von Florian Fuchs
D er Angeklagte ist ein bulliger Typ, der kaum Regung zeigt, als er mit Handschellen in den Raum geführt wird. Er zeigt auch keine Regung, als der Vorsitzende Richter ihn zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Nicht einmal dann zeigt er Gefühle, als ihm der Richter in seiner Urteilsbegründung „ein hohes Maß an Gleichgültigkeit“ gegenüber seinem Sohn vorhält. Der Achtjährige war noch wach während des tödlichen Streits und hatte darum die Handgreiflichkeiten zwischen seinem Vater und dessen Partnerin mitbekommen. Der Angeklagte hatte ihn weinend ins Zimmer zurückgeschickt, bevor er seine Lebensgefährtin tötete.
Zehn Jahre muss der 39 Jahre alte Landwirt nun ins Gefängnis, wegen eines Tötungsdelikts, das viele Menschen im Unterallgäu und weit darüber hinaus in Schock versetzte. Seit April läuft der Prozess, der mit 23 Verhandlungstagen sehr viel länger gedauert hat als ursprünglich veranschlagt. Die Nebenklage bestand darauf, mehr Zeugen zu hören. Und trotzdem war der Zuschauerraum bis zum letzten Verhandlungstag so gut gefüllt wie selten am Landgericht Memmingen: eine getötete Mutter von zwei Kindern, ein Geständnis des Partners, beide lebten zusammen in einem kleinen Ort, in dem jeder jeden kennt. „Die große Betroffenheit in unserem Dorf ist zu spüren, wir sind fassungslos“, hatte Laubens Bürgermeister Reiner Rößle kurz nach der Tat zur SZ gesagt. Es sei alles unerklärlich und mysteriös.
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Zumindest hier schuf die Verhandlung Abhilfe. Zunächst hatte jede Spur des Opfers gefehlt, nach einem Streit mit dem Angeklagten, wie es zunächst hieß. Die Polizei ging von einem Vermisstenfall aus, die Schwester des Opfers startete einen Spendenaufruf im Internet. Das Auto der Lebensgefährtin fanden Fahnder an einem Freizeitgrundstück der Familie, ihre Geldbörse in Landsberg am Lech. Schließlich gestand der 39-Jährige die Tat: Er habe nach einem Streit ein Hundekissen auf das Gesicht seiner Partnerin gedrückt, bis sie erstickte. Die Leiche fanden die Ermittler in einem Wald bei Lauben, tief eingegraben in den Boden.
Die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Memmingen erließ damals einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags, in der Bewertung der Tat aber sind sich Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenkläger bis heute uneinig: Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten wegen des Vorwurfs des Totschlags, die Verteidigung weniger als acht Jahre. Ein Vertreter der Nebenklage, die die Schwester des Opfers vertreten, plädierte auf Totschlag in einem besonders schweren Fall und damit auf lebenslange Haft. Alexander Stevens, der zweite Vertreter der Nebenklage, will in der Tat keinen Affekt, sondern Mord erkannt haben.
Mordmerkmale jedoch erkannte das Gericht nicht, das begründete der Vorsitzende Richter ausführlich. Letztlich sei der Streit und damit die Tötung Ausfluss eines länger währenden Zerwürfnisses der Partner gewesen. Die Beziehung sei an verschiedenen Themen zerbrochen, am Lebensstil, am Umgang mit den Kindern, an der beabsichtigten Trennung der Frau, die ihren Mann verlassen wollte. Sie hatte reich geerbt, betonte der Richter, finanzierte einen Großteil des familiären Lebens. Der Angeklagte dagegen habe sich „in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen“ befunden.
Der Angeklagte sei gekränkt gewesen, weil seine Partnerin ständig größere Anschaffungen mit einem anderen Mann besprochen habe, einem Vertrauten, der sich laut Angeklagten in die Beziehung gedrängt habe. Er sei zornig gewesen wegen der Trennungsabsichten. Und das alles habe sich entladen in der Nacht. Es war zunächst zum Streit gekommen sei, weil die Mutter die gemeinsame, eineinhalb Jahre alte Tochter zu Bett bringen sollte, obwohl es anders ausgemacht gewesen sei und sie andere Pläne außer Haus gehabt habe. Als die Tochter nicht einschlafen wollte, habe die Mutter aufgegeben und sie ihrem Partner entnervt aufs Bett gesetzt, der gerade dabei war, seinen Sohn aus einer früheren Beziehung zu Bett zu bringen. Das zweite Kind der Mutter, ebenfalls aus einer anderen Beziehung, war nicht im Haus.
Der Angeklagte eilte ihr hinterher, die Treppe hinab, laut Richter bewarf und schlug sie ihn mit einem Schuh, schließlich kam der weinende Sohn dazu, der Vater schickte ihn zurück aufs Zimmer. Mit dem Hundekissen erstickte er sie. Anschließend ging er hinauf zu den Kindern, bis sie schliefen. Er wickelte den Leichnam in Mülltüten und das Gesicht in Folie ein, verscharrte die Leiche im Wald, fuhr noch das Auto weg. Er telefonierte sogar mit der Schwester, kurz nach der Tat – und begann so die Geschichte von der Lebensgefährten zu spinnen, die ihn und die Kinder verlassen hätte.
Der Angeklagte habe den Tod seiner Frau gewollt, in diesem Moment. Er habe gewollt, sagte der Richter, dass die Kränkungen aufhörten. Aber er habe die Tat nicht geplant, er habe keine Vorbereitungen getroffen, er habe ja auch gewusst, dass sich die Kinder oben wach in einem Zimmer befänden. Ein Mordmerkmal konnte das Gericht deshalb nicht feststellen, einen besonders schweren Fall des Totschlags, ein äußerst selten beantragter Fall im Strafrecht, der ebenfalls lebenslange Haft nach sich ziehen würde, auch nicht.
Alexander Stevens, Vertreter der Nebenklage, kündigte deshalb noch im Gerichtssaal an, Revision zu beantragen. Der Angeklagte habe kurz nach der Tat mit der Schwester telefoniert, er habe mit ihren Schuhen falsche Spuren gelegt, die Leiche im Wald verscharrt wie ein Tier – und mit all dem auch den Kindern Schlimmes angetan. Die vom Gericht ausgesprochene Strafe will Stevens daher nicht akzeptieren. „Zehn Jahre sind auf gut Deutsch ein Witz.“
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