Aktuelles Lexikon: Was ist Vergesellschaftung?
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Aktuelles Lexikon Was ist Vergesellschaftung?
19. Oktober 2026, 14:20 Uhr | Kommentare

Die Linke will in Berlin Wohnungen in Gemeineigentum überführen und der Marktlogik entziehen. Denn wie die Gesellschaft wirtschaftet, das schreibt das Grundgesetz nicht vor.
Von Leopold Zaak
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Der Kapitalismus steht nicht im Grundgesetz. Klar, das Recht auf Eigentum gibt es. Und auch seinen Beruf darf man frei wählen. In welcher Form das Land aber wirtschaften will, das haben die Autorinnen und Autoren des Grundgesetzes der Bundesrepublik nicht vorgeschrieben. Dass das so ist, das liegt an Grundgesetzartikel 15, der deshalb auch als „Offenhaltungsklausel“ bezeichnet wird. Der Artikel ist gerade vor allem wegen der Debatte um die Wohnungsnot in Berlin bekannt geworden. Die Linke will in einer möglichen Landesregierung Bestände großer Wohnungsunternehmen vergesellschaften. Der Begriff Vergesellschaftung wird oft als Synonym für Enteignung verwendet – auch weil er plakativer ist. Gemeint ist damit aber etwas völlig anderes. Enteignungen sind in Artikel 14 im Grundgesetz geregelt und beziehen sich immer auf einen konkreten Vermögenswert. Also ein Grundstück, das dort liegt, wo eine Autobahn entlangführen soll. Bei einer Vergesellschaftung soll ein ganzer Wirtschaftszweig in Gemeineigentum überführt werden, etwa Wohnungen. Denn ob das Wohnen dem freien Markt überlassen werden soll, das hat das Grundgesetz bewusst offengehalten.
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