Urteil in Traunstein: Polizistin wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe verurteilt

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Por Von Matthias Köpf, Traunstein — Top – Themen – Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Sport

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Das Landgericht Traunstein verurteilt eine Transperson wegen schwerer Sexualstraftaten zu mehr als drei Jahren Haft. Ihre Geschlechtsidentität dürfe bei all dem keine Rolle spielen, sagt der Vorsitzende Richter.

Von Matthias Köpf, Traunstein

Rein statistisch gesehen sind Frauen als Täterinnen in derartigen Fällen deutlich in der Minderheit, aber auch sie können gewalttätig sein, sie können anderen sexuelle Gewalt antun und sie können vergewaltigen. Selbst als Polizistin. So wie die 55 Jahre alte Angeklagte, die an diesem Dienstag vom Landgericht Traunstein zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden ist.

Nach Überzeugung der Strafkammer hat die inzwischen vom Dienst suspendierte Bundespolizistin der damals 14-jährigen Tochter einer Bekannten schon im Sommer 2024 eine sehr explizite und pornografische Nachricht aufs Handy geschickt. Ein Jahr später hat sie das Mädchen im Alter von 15 Jahren auf einen Ausflug mit dem Motorrad mitgenommen. In der Kabine auf der Damentoilette eines Schnellrestaurants an der A 8 hat sie das Mädchen dann gegen die Wand gedrückt, oberhalb und unterhalb der Kleidung begrapscht und sei schließlich mit mindestens einem Finger in es eingedrungen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Darüber hinaus wurden bei Durchsuchungen bei der Angeklagten zu Hause und an ihrem Arbeitsplatz in einer oberbayerischen Bundespolizeiinspektion etliche Datenträger gefunden und auf diesen eine vierstellige Zahl von teils äußerst drastischen kinderpornografischen Fotos und Videos. Die jüngsten Kinder darauf sind offenbar gerade einmal drei bis vier Jahre alt. Handyvideos, die sie von sich selbst mit einem Hund gemacht hat, spielen für das Urteil keine Rolle. Tierpornografie ist laut den Worten des Vorsitzenden Richters nur dann strafbar, wenn sie weiterverbreitet werden sollte. Doch speziell auf diesen Aufnahmen konnten die Prozessbeteiligten – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – auch Körperteile der Angeklagten zu sehen bekommen, wie sie biologisch typisch für Männer sind.

Die Angeklagte, die ihren Verteidiger im Stehen körperlich weit überragt, trug früher einen männlichen Vornamen. Dass sie unter anderem rechtlich eine Frau ist, das hat vor mehreren Jahren und noch vor dem im November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz ein anderes Gericht festgestellt – damals gemäß dem „Transsexuellengesetz“ von 1980 und aufgrund der einst noch erforderlichen unabhängigen Gutachten.

Den ersten Teil ihrer knapp einjährigen Untersuchungshaft verbrachte die Angeklagte dementsprechend in der kleinen Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt in Bamberg. Erst seit dem Frühjahr sitzt sie näher am Gerichtsort Traunstein ein, nämlich in München-Stadelheim – und dort in einem Männertrakt. Alle Interventionen von Verteidiger Peter Dürr haben nach dessen Angaben daran nichts geändert. Die Anklagebehörde sieht sich nach Worten der Staatsanwältin nicht verantwortlich für die Art der Unterbringung. Die Verantwortung dafür liege bei den jeweiligen Haftanstalten und richte sich unter anderem nach den jeweiligen Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort.

Seine Mandantin sei in der Haftanstalt aber massiven Anfeindungen ausgesetzt, kritisiert Dürr – unter anderem als Folge von Medienberichten nach dem Prozessauftakt Mitte September. Das jugendliche Opfer habe in seiner Aussage im Zusammenhang mit der Angeklagten stets nur „er“ gesagt und von „ihm“ gesprochen, hieß es in einem dieser Medienberichte. Dieser Bericht wurde dann begierig aufgegriffen von einigen einschlägigen, stets erregungsbereiten Newsportalen und Kolumnisten, die sich gern an Genderfragen aller Art ergötzen.

Dabei, so versichert Dürr vor Gericht, habe das Opfer ihm – immerhin dem Anwalt der Täterin – inzwischen eine Nachricht zukommen lassen. Darin habe die Jugendliche bekräftigt, dass sie die Angeklagte als Frau kennengelernt habe und sie niemals mit männlichem Pronomen anreden würde. Auch den insgesamt mehr als 160 Seiten starken Vernehmungsprotokollen zufolge habe sie dies nie getan, sagt Dürr.

Vor Gericht hatte die Jugendliche per Video aus einem anderen Raum ausgesagt, und das zum Schutz ihrer eigenen Intimsphäre und jener der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Aus dem gleichen Grund konnten Pressevertreter und andere Beobachter weite Teile des Prozesses nicht direkt verfolgen, darunter die Plädoyers an diesem Dienstag. Die Verständigung gleich am ersten der drei Verhandlungstage war ohnehin hinter verschlossenen Türen ausverhandelt worden. Demnach durfte die Angeklagte gegen ein Geständnis und einen finanziellen Täter-Opfer-Ausgleich mit einer Haftstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren rechnen.

Die zwei Berufsrichter und die beiden Schöffen der Traunsteiner Jugendschutzkammer halten sich mit ihrem Urteil am Ende exakt in der Mitte dieses vereinbarten Rahmens. Der Vorsitzende hält der Angeklagten in seiner Urteilsbegründung ein Entschuldigungsschreiben und eine zugesagte Zahlung von 11 000 Euro an das Opfer zugute. Eine vorherige Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes einer älteren, offenbar geerbten Schusswaffe ist demnach inzwischen bezahlt.

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Dazu kommt das ausführliche Geständnis, wonach sich die Angeklagte zu der Vergewaltigung zwar spontan habe hinreißen lassen, aber zugleich genau wusste, was sie da tat. Die Jugendliche hatte laut der Erklärung des Vorsitzenden Richters schon zuvor ihre eigenen seelischen Probleme. Sie habe die Angeklagte bewundert, sagt der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Diese hat sich stets gern in den sozialen Medien präsentiert und war auch auf der Straße oft recht auffällig unterwegs in ihrem äußerst markant lackierten und hochmotorisierten Auto. Dem Mädchen habe sie einst auch beigestanden und geholfen.

Ihre Taten kamen auf zwei Wegen parallel ans Licht: Die Cybercrime-Spezialisten der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ermittelten nach dem Hinweis einer US-amerikanischen Organisation bereits wegen Kinderpornografie, als die Verlobte der Angeklagten auf deren Handynachrichten stieß und die Ermittlungen wegen der Vergewaltigung ins Rollen brachte.

Laut dem Gutachter leide die Angeklagte aber unter keiner schuldrelevanten psychiatrischen Erkrankung und habe auch keine pädophilen Neigungen, sagt der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Mit ihrer Geschlechtsidentität habe all das nichts zu tun, betont der Richer und bezieht sich auch dabei auf den Gutachter. Diese Geschlechtsidentität sei weder eine sexuelle Neigung noch irgendein Fetisch, sondern eine angeborene Neigung, zwar selten, „aber nichts Abnormes“. Vor dem Gesetz seien ohnehin alle Menschen gleich und ohne Ansehen der Person zu beurteilen.

Auch der Richter spricht die schwierige Haftsituation an und die Bedrohungen und Beleidigungen, welche die Angeklagte laut ihren eigenen Angaben von anderen Gefangenen zu erdulden habe. „Wir könnten uns vorstellen, dass es in einer Frauenabteilung nicht viel anders ist“, sagt er gleichwohl. „Sie werden keine leichte Zeit vor sich haben.“ Alles Weitere werde der Strafvollzug zeigen.

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