Schongau: Hätte die Gewalttat am Welfen-Gymnasium verhindert werden können?

0

Por Von Matthias Köpf, SchongauTop – Themen – Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Sport

Lesezeit: 3 Min.

Diese Zusammenfassung wurde mit der Unterstützung einer generativen künstlichen Intelligenz
erstellt. Lesen Sie mehr über unseren Umgang mit KI.

Eine SPD-Anfrage fördert zutage, dass Polizei und Staatsanwaltschaft schon vor der Bluttat mehr Hinweise zu dem mutmaßlichen Täter vorlagen als bisher bekannt.

Von Matthias Köpf, Schongau

E in Jugendlicher verherrlicht in einem sozialen Netzwerk Amokläufe, daraufhin durchsucht die Polizei seine Wohnung und findet unter anderem eine Sturmhaube, eine Schutzweste und mehrere Messer. Später droht er gegenüber einem Mitschüler noch einmal mit Gewalt, wird deswegen befristet vom Unterricht ausgeschlossen und muss dann die Schule wechseln.

Dennoch stufen Polizei und Staatsanwaltschaft ihn nicht als eine Risikoperson ein, für die es bei ihnen ein spezielles Bedrohungsmanagement gäbe. Seit dem 8. Juli müssen sie sich trotzdem wieder sehr intensiv mit ihm beschäftigen: An diesem Tag soll der 16-Jährige am Schongauer Welfen-Gymnasium zwei 13-jährige Mädchen mit Messerstichen schwer verletzt haben. Mindestens eines der Opfer hat nur mit viel Glück und dank der beherzten Hilfe von Mitschülern überlebt.

Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.

Dass Polizei und Staatsanwaltschaft vor der Bluttat von Schongau offenbar schon sehr viel stärkere Hinweise auf die Gefährlichkeit des mutmaßlichen Täters hatten als bisher bekannt, das hat eine Anfrage der SPD-Innenpolitikerin Christiane Feichtmeier an die bayerische Staatsregierung zutage gefördert. Feichtmeier fordert nun, dass sich Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wegen „Versäumnissen der Staatsregierung“ bei den Opfern und deren Angehörigen entschuldigen soll.

Neben der Polizei, für die das Innenministerium verantwortlich ist, war auch das Justizministerium schon vor der Tat über die früheren Vorwürfe gegen den Jugendlichen informiert. Die SPD-Fraktion hat zu all dem einen Bericht von Herrmann vor dem Innenausschuss des Landtags beantragt, der für den 14. Oktober erwartet wird.

Die Antwort aus Herrmanns Ministerium auf Feichtmeiers Anfrage ist noch nicht veröffentlicht, liegt der SZ aber vor. Demnach stammen die ersten Vorwürfe wegen der Verherrlichung von Amokläufen aus dem März 2025. Die Staatsanwaltschaft München II leitete deswegen ein Ermittlungsverfahren ein, das im September 2025 zu der genannten Hausdurchsuchung geführt hat. Dabei stellten die Beamten neben der Sturmhaube und der Schutzweste auch drei Handys, zwei Spielkonsolen, etliche Datenträger sowie mehrere Messer sicher. Danach sei der Jugendliche im Beisein seiner Eltern vernommen worden und ein weiteres Mal nach der neuerlichen Drohung im Dezember.

Dass es das Verfahren und den Durchsuchungsbeschluss gab, teilte die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium auf dem gewohnten Dienstweg mit, der erste Bericht traf demnach am 4. September 2025 im Justizministerium ein.  Was bei der Durchsuchung wirklich gefunden worden war, gaben die Ermittler am 23. Juni 2026 in einem neuerlichen Bericht an die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München weiter. Über die Zentralstelle sei dieser Bericht am 8. Juli 2026 im Justizministerium eingegangen, also just am Tag der Gewalttat, aber von der Uhrzeit her schon nach der Tat. Erst da hätten das Innenministerium und Minister Herrmann persönlich von dem Jugendlichen und der Vorgeschichte erfahren.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus war demzufolge aber schon vor dem 8. Juli über den mutmaßlichen Täter informiert. Die Ermittlungen wegen der blutigen Gewalttat am Welfen-Gymnasium hat sie dann erst einige Tage nach der Tat an sich gezogen und dies mit „Anhaltspunkten für eine extremistische Tatmotivation“ begründet. Kurz nach der Tat, bei welcher der Jugendliche auch einen Schuss aus einer Pistole abgegeben hatte, ohne dabei jemanden zu treffen, waren Ermittler und Medien auf ein „Manifest“ gestoßen, das der 16-Jährige im Internet veröffentlicht haben soll. Darin soll er sich extrem abwertend über Frauen, über verschiedene Religionen und über bestimmte gesellschaftliche Gruppen geäußert haben, aber auch über einzelne Personen aus seinem Umfeld.

Der Text deutet darauf hin, dass sich der Verfasser in der Attentat-Fanszene im Internet bewegt hat, welche wiederum gewisse Anknüpfungspunkte an rechtsextreme Erzählungen und Taten hat. Die Polizei hatte die Bluttat von Schongau anfangs noch als Amoktat bezeichnet, was auch im Zusammenhang mit der Alarmierung für den Großeinsatz steht. Denn die Schule hatte gemäß ihrer Regularien Amokalarm ausgelöst, wofür es bei der Polizei vorbereitete Einsatzpläne gibt.

Doch schon lange vor diesem 8. Juli hätten nach Ansicht von Christiane Feichtmeier „alle Alarmglocken schrillen müssen“ – und zwar bei Polizei und Staatsanwälten und das spätestens, nachdem die Messer, die Sturmhaube und die Schutzweste gefunden worden waren. „Das hervorragend ausgebildete Gefährdungsmanagement der Polizei hätte zwingend eingeschaltet werden müssen, da sind die Spezialisten für solche Fälle“, bekräftigt die SPD-Abgeordnete. Die Behauptung, der mutmaßliche Täter sei keine Risikoperson gewesen, nennt sie „angesichts der Fakten völlig unhaltbar“.

Dies bezieht sich auf die Aussage aus dem Innenministerium, wonach es im konkreten Fall keine objektiven Hinweise gegeben habe, dass der 16-Jährige künftig schwerwiegende Straftaten wie Gewalt- oder Sexualdelikte begehen würde. Dies wäre für eine formelle Einstufung als „Risikoperson“ nötig gewesen. Solche absehbaren Straftaten behördenübergreifend zu verhindern, ist das Ziel der „Rahmenkonzeption Risikoanalyse und -bewertung“, die 2021 für alle bayerischen Polizeipräsidien eingeführt wurde. Die einzelnen Präsidien, in dem Fall das Präsidium Oberbayern-Süd in Rosenheim, können dazu auf Spezialisten beim Landeskriminalamt zurückgreifen.

Nach den Angaben der Staatsregierung hat die Polizei den Verdächtigen zurecht nicht als Risikoperson angesehen und auch sonst „alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen getroffen, welche polizeilicherseits möglich waren“. Von Dezember 2025 bis zur Bluttat in Schongau sei der 16-Jährige „nicht mehr polizeilich in Erscheinung“ getreten.  Einen rechtlichen Grund, ihn in Haft zu nehmen, habe es zu keiner Zeit gegeben. Aktenkundig ist für ihn im laufenden Jahr nur ein Verfahren bei einem Jugendrichter im Februar wegen Verbreitung jugendpornografischer Inhalte. Ob dies im Zusammenhang mit den sichergestellten Datenträgern steht, bleibt offen.

Die Gewalttat in Schongau hätte nach Feichtmeiers Einschätzung jedenfalls verhindert werden können und auch müssen: „Solche Fehler dürfen nicht passieren.“

Im Landkreis Altötting sind möglicherweise 380 Quadratkilometer Fläche mit Gift belastet. Die Messwerte könnten das zeigen, doch die Firma, die das krebserregende PFOA produziert hat, klagt gegen die Veröffentlichung.

Lesen Sie mehr zum Thema

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

Sie möchten die digitalen Produkte der SZ mit uns weiterentwickeln? Bewerben Sie sich jetzt! Jobs bei der SZ Digitale Medien

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten :

Fonte: Top – Themen – Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Sport

Deixe um comentário

O seu endereço de email não será publicado. Campos obrigatórios marcados com *