„Recht auf Vergessen“: „Ein Mordversuch verjährt nach 30 Jahren. Die Krebsdiagnose verjährt nie“
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- Nach dem Krebs: Wie Ex-Ministerin Schreyer sich für das Recht auf Vergessen starkmacht
„Recht auf Vergessen“ „Ein Mordversuch verjährt nach 30 Jahren. Die Krebsdiagnose verjährt nie“
15. Oktober 2026, 15:09 Uhr |
Lesezeit: 5 Min.

Ein Krebspatient gilt nach fünf Jahren als geheilt, wenn er keine Metastasen und keinen Rückfall hatte. Rechtlich, bei Versicherungen etwa oder Krediten, verfolgt ihn der Krebs ein Leben lang. Ex-Ministerin Kerstin Schreyer will das nicht hinnehmen.
Interview von Nina von Hardenberg
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A n diesem Dienstag saß die frühere Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU) nach Langem mal wieder mit am Kabinettstisch. Sie kam als einfache Landtagsabgeordnete in die Runde, was unüblich ist. Aber Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte sie dazu gebeten, weil sich das Kabinett mit einem Anliegen befasste, für das sie sich persönlich starkmacht: das Recht auf Vergessen.
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