Ferienwohnungen: Warum der „Wiesnwahnsinn“ auch auf dem Immobilienmarkt zu spüren ist
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Ferienwohnungen Warum der „Wiesnwahnsinn“ auch auf dem Immobilienmarkt zu spüren ist
11. September 2026, 15:16 Uhr |
Lesezeit: 2 Min.

Zusammenfassung
- Während des Oktoberfests werden Ferienwohnungen zu vierstelligen Beträgen pro Nacht vermietet, was dem regulären Mietmarkt schadet.
- Demnächst soll eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen eingeführt werden, um illegale Vermietungen über acht Wochen jährlich zu kontrollieren.
- Hotels leiden unter unfairem Wettbewerb mit Airbnb-Anbietern und einem extremen Überangebot von rund 100 000 Hotelbetten in München.
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Während des Oktoberfests werden private Wohnungen oft zu horrenden Preisen über Plattformen wie Airbnb vermietet. Mieterverein und Hotelverband begrüßen, dass solche Ferienwohnungen künftig registriert werden müssen. Denn nicht alle Anbieter handeln legal.
Von Bernd Kastner
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Die Diagnose von Beatrix Zurek lautet: Der „Wiesnwahnsinn“ sei inzwischen auch auf dem Wohnungsmarkt zu spüren. Konkret spricht die Vorsitzende des Münchner Mietervereins von Ferienwohnungen, die während des Oktoberfestes teils zu enorm hohen Preisen angeboten werden, sie spricht von vierstelligen Beträgen für eine Nacht. Das Problem dahinter sei grundlegender: dass viele Wohnungen kurzzeitig an Touristen vermietet werden, sicherlich auch über die erlaubte Höchstgrenze von acht Wochen im Jahr hinaus. So gingen sie dem regulären Mietmarkt verloren.
Deshalb begrüßt Zurek die demnächst startende Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Die bald vorliegenden Daten solle die Stadt nutzen, um die Regeln zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Ziel müsse es sein, dass Wohnungen nicht mehr das ganze Jahr über an Touristen vermietet würden.
Das findet auch Christian Schottenhamel, der nicht als Wiesnwirt neben Zurek sitzt, sondern als Münchner Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga. Seine Motivation, sich in den Immobilienmarkt einzumischen, sei zweigeteilt. Zum einen seien Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe auf bezahlbare Wohnungen angewiesen, was in Konkurrenz zu Feriendomizilen stehe. Zum anderen sei der Wettbewerb zwischen Ferienwohnungs-Anbietern und Hotels unfair, weil letztere eine Menge an Auflagen und Vorschriften zu beachten hätten.
Der Konkurrenzkampf zwischen Hotels und Portalen wie Airbnb wird offenbar härter. Inzwischen, sagt Schottenhamel, gebe es in München ein „extremes Überangebot“ an Hotelbetten. Allein seit Ende der Pandemie seien laut Schottenhamel rund 10 000 Betten hinzugekommen, die Gesamtzahl sei auf rund 100 000 gestiegen. Derzeit gebe es sogar für die Wiesn-Wochen noch freie Hotelzimmer.
Das städtische Sozialreferat will demnächst die Registrierungspflicht starten, wenn das dafür nötige Onlineportal programmiert sei. Dann müsse jeder, der eine Ferienwohnung anbiete, sich bei der Stadt mit Namen und Adresse anmelden und erhalte eine offizielle Nummer. Diese sei auf Airbnb oder Booking anzugeben, so die Stadt. Die Portale wiederum müssten regelmäßig der Bundesnetzagentur die Vermietungsdauer melden, auf diese Daten habe die Stadt Zugriff.
Basis der neuen Regeln ist eine EU-Verordnung und das bayerische Gesetz gegen Zweckentfremdung. Weiterhin gilt, dass maximal für acht Wochen im Jahr kurzzeitig vermietet werden dürfe, sofern es sich um mehr als die Hälfte der Wohnungsfläche handle. Werde weniger als die Hälfte an Touristen vermietet, gilt diese Höchstdauer laut einer Sprecherin des Sozialreferats nicht.
Schottenhamel sagt, er wolle nicht als der Böse dastehen, wenn er sich gegen Airbnb-Wohnungen wehre. „Es ist ein Trend“, stelle er fest, und es sei auch in Ordnung, wenn jemand etwa bei längerer Abwesenheit seine Wohnung für ein paar Wochen an Touristen vermiete. Ihm gehe es um die „Auswüchse“ und den „Schwarzmarkt“: Touristen, die in illegal vermieteten Wohnungen nächtigen, wolle er für Hotels gewinnen. Sie „gehören zu uns“, sagt Schottenhamel.
Mit der künftigen Pflicht zur Registrierung, sagt Zurek, gehe es auch darum, „den Spaß zu verderben“ an lukrativen, aber illegalen Praktiken. Jenen Personen, die glaubten, sie könnten sich damit eine „goldene Nase“ verdienen. Wie viele Wohnungen in München für Touristen angeboten werden, wisse bisher niemand genau. Grobe Schätzungen gingen laut einer Sprecherin des Mietervereins von 11 000 bis 17 000 aus.
So sehr Mieterverein und Dehoga die Pflicht zur Anmeldung begrüßen, sie wollen mehr. Wie auch die Stadt München fordern sie eine Genehmigungspflicht, die der Freistaat in das entsprechende Gesetz aufnehmen müsste. Dies würde die Hürde für das Anbieten einer Touristen-Wohnung weiter erhöhen. Zurek begrüßt einen weiteren Vorstoß der EU, wonach es Kommunen ermöglicht werden soll, für bestimmte, besonders begehrte Viertel Obergrenzen für die Zahl der Ferienwohnungen festzulegen.
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