Baumarktkette: Obi verliert Farbstreit
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Baumarktkette Obi verliert Farbstreit
17. September 2026, 11:24 Uhr | Kommentare

Das „Obi-Orange“ lässt sich nicht als Marke schützen, entscheidet der Bundesgerichtshof.
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Die Baumarktkette Obi muss damit leben, dass auch Mitbewerber die Farbe Orange nutzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Bundespatentgerichts, gegen das Obi Revision eingelegt hatte. Das Bundespatentgericht hatte entschieden, dass für Obis „Hausfarbe“ kein Markenschutz gelte. Damit erklärte es die von den konkurrierenden Baumarktketten Hornbach und Globus beantragte Löschung der Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für rechtens.
Die Farbe Orange sei höchstens ein Hinweis auf Baumarktketten im Allgemeinen, erklärte der Vorsitzende Richter, nicht aber konkret auf Obi. Obi hatte zuvor argumentiert, der spezielle Farbton, in dem das Unternehmen auch sein Logo hält, sei ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil seiner Markenidentität.
Mit dem Urteil des BGH endet eine langjährige Auseinandersetzung zwischen Obi und der Konkurrenz.
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Baumarktketten : Wer darf Orange tragen?
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Von Tobias Bug
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