Wintersport: Dolomiten- Skigebiete müssen Geld an Urlauber zurückzahlen

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Por Von Hans Gasser — Top – Themen – Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Sport

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Wintersport Dolomiten- Skigebiete müssen Geld an Urlauber zurückzahlen

7. Oktober 2026, 15:14 Uhr |

Lesezeit: 2 Min.

Immer leistungsfähigere Lifte sind nicht der einzige Grund für Preissteigerungen, zumindest in Italien.
Immer leistungsfähigere Lifte sind nicht der einzige Grund für Preissteigerungen, zumindest in Italien. Foto: Daniel Karmann/dpa

Zusammenfassung

  • Die italienische Wettbewerbsbehörde hat illegale Preisabsprachen bei zwölf Skigebieten des Verbundes Dolomiti Superski festgestellt.
  • Die Skigebiete zahlen 30 Millionen Euro Bußgeld, das vollständig an Skifahrer der Saisons 22/23, 23/24 und 24/25 zurückfließt – als 20-Prozent-Erstattung oder 30-Prozent-Rabatt.
  • Trotz des Bußgeldes und des Abspracheverbots haben alle zwölf Skigebiete ihre Tageskartenpreise um genau drei Euro erhöht.

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Skigebiete in Südtirol und im Trentino müssen ihren Gästen viel Geld für Tickets zurückzahlen – wegen illegaler Preisabsprachen.

Von Hans Gasser

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Skifahren wird jedes Jahr teurer? Stimmt. Tagesskipässe jenseits der 80 Euro sind in vielen großen Skigebieten zwischen Arlberg und Dolomiten im kommenden Winter eher die Regel als die Ausnahme. Warum das so sein muss, wird von den Skigebietsbetreibern mantramäßig wiederholt: die hohen Kosten für immer leistungsfähigere Lifte, das Personal sowie vor allem für den energieintensiven Schneekanonenschnee, ohne den Pistenskifahren in den Alpen kaum noch möglich wäre.

Aber es gibt offenbar noch andere Gründe für die hohen Preise, wie die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) bei den zwölf zum Skiverbund Dolomiti Superski gehörenden Skigebieten festgestellt hat. Der Vorwurf des schon seit 2025 schwelenden Kartellverfahrens: Es habe nach nationalem, aber auch nach EU-Recht illegale Preisabsprachen gegeben.

So sollen die Skigebiete des Verbundes, zu denen zum Beispiel Cortina, Kronplatz, Gröden-Seiseralm und Marmolada gehören, jedes Jahr die Skipasspreise für die einzelnen Gebiete untereinander festgelegt haben. Der Verbund gab vor, wie viel Prozent unterhalb des Preises für das gebietsübergreifende Dolomiti Superski-Ticket die Skipässe der Mitglieder liegen durften. Zudem soll es ein Verbot gegeben haben, dass Skipässe über Dritte verkauft werden, also etwa Agenturen oder Reiseveranstalter. Auch das widerspricht dem Wettbewerbsrecht.

Das Kartellverfahren wurde nun aber eingestellt, bevor es vor Gericht kommen konnte. Der Grund: Dolomiti Superski und die Behörde haben sich auf eine Art Bußgeld für die Verfehlungen geeinigt: 30 Millionen Euro. Und die sollen komplett Skifahrern zugutekommen, die in den vergangenen Wintersaisons auf den Pisten der zwölf Skigebiete unterwegs waren und dabei nach Ansicht der Wettbewerbsschützer zu viel gezahlt haben.

Berechtigt dazu sind nur Gäste, die Skipässe für einzelne Skigebiete mit der Dauer von einem Tag bis 31 Tagen gekauft haben. Wie es auf der Website von Dolomiti Superski weiter heißt, gelte dies nicht für den vergangenen Winter 2025/26, aber für die drei Wintersaisons 2022/23, 2o23/24 und 2024/25. Dolomiti-Superskipässe, mit denen man etwa die Sellaronda fahren kann, fallen nicht unter die Entschädigungsregel.

Rückerstattung oder Rabatt auf neue Tickets: die Gäste haben die Wahl

Auf einer Internetplattform, die am 15. Oktober freigeschaltet wird, sollen die Ex-Skigäste ihre Daten eingeben. Als Nachweis genüge ein Bank- oder Kreditkartenauszug über die gekauften Skipässe, heißt es von Dolomiti Superski. Bei Barzahlung brauche es eine Quittung.

Die Gäste haben die Wahl zwischen zwei Optionen: Entweder sie entscheiden sich für eine Rückerstattung von 20 Prozent des Preises der gekauften Skipässe oder sie nehmen einen 30-prozentigen Rabatt für den Kauf von Skipässen in der kommenden Saison in Anspruch. Das wären etwa bei einem Tagespass am Kronplatz, der 83 Euro kostet, knapp 25 Euro Ermäßigung.

Für die Rückerstattung sind zwölf Millionen Euro vorgesehen, für die Rabatte 18 Millionen, Prinzip: Wer sich zuerst meldet, bekommt zuerst das Geld zurück.

Damit dies nicht zur Werbeaktion wird, müssen die Skigebiete bei jeder Kommunikation dazuschreiben, dass es sich bei den Rabatten um eine Verpflichtung gegenüber der Wettbewerbsbehörde handelt.

Indes haben die Zahlungsverpflichtung und das Verbot von Absprachen bisher nicht zur Senkung der regulären neuen Skipasspreise geführt: In allen zwölf Skigebieten gab es eine Preiserhöhung von genau drei Euro pro Tageskarte.

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Von Hans Gasser

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