Berlin: Eine Vergesellschaftung wäre juristisches Neuland

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Berlin Eine Vergesellschaftung wäre juristisches Neuland

22. September 2026, 14:36 Uhr |

Lesezeit: 3 Min.

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Enteignen und Vergesellschaften sind rechtlich zwei verschiedene Dinge, bei den Demos in Berlin gegen zu hohe Mieten spielte das aber keine Rolle.
Enteignen und Vergesellschaften sind rechtlich zwei verschiedene Dinge, bei den Demos in Berlin gegen zu hohe Mieten spielte das aber keine Rolle. Foto: IPON/Imago

Eine von den Linken geführte Regierung in Berlin könnte sich auf das Grundgesetz berufen. Doch genutzt wurde dieser Artikel noch nie.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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D ie Berliner Diskussion um die Vergesellschaftung von Wohnraum läuft seit Jahren, und mindestens einen Effekt hatte sie bereits: Die Berliner – und mit ihnen alle Deutschen – haben gelernt, dass das Grundgesetz keineswegs ausschließlich auf ein kapitalistisches System festgelegt ist. Die Väter und Mütter der Verfassung standen nach dem Krieg am Neubeginn einer Zeit, die sie nicht auf eine allumfassende Dominanz des Eigentums festlegen wollten. Sozialismus war eine Option, vor allem in der damals noch starken SPD.

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