NS-Verfolgung von Sinti und Roma: Enttäuschung trotz Entschädigung
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NS-Verfolgung von Sinti und Roma Enttäuschung trotz Entschädigung
4. Oktober 2026, 11:33 Uhr |
Lesezeit: 4 Min.
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Erstmals hat der Historiker Joey Rauschenberger eine differenzierte Analyse über die Wiedergutmachungspraxis für Sinti und Roma nach dem Holocaust vorgelegt. Die Ergebnisse überraschen – auf den ersten Blick.
Rezension von Hans Günter Hockerts
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A uch oberste Richter können irren. Dafür bietet ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1956 ein haarsträubendes Beispiel. Dort hieß es, die „rassische“ Verfolgung der „Zigeuner“ habe erst im März 1943 begonnen, als ein Erlass Himmlers ihre Deportation nach Auschwitz bewirkte. Bei früheren Freiheitsbeschränkungen, Verhaftungen und Deportationen habe es sich hingegen nicht um NS-Unrecht im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes gehandelt, sondern nur um polizeiliche Ordnungsmaßnahmen. Die ungebrochene Kontinuität des antiziganistischen Klischees vom „kriminellen Zigeuner“ tritt hier krass hervor, zumal die Richter sich nicht scheuten, die „Zigeuner“ in mancher Hinsicht mit „primitiven Urmenschen“ gleichzusetzen.
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Sinti und Roma in Dachau : Aufbegehren der Entrechteten
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Von Laura Geigenberger
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