EU-Gesetz zu Social Media: Keine ungewollten Kontakte und Designs, die süchtig machen

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EU-Gesetz zu Social Media Keine ungewollten Kontakte und Designs, die süchtig machen

17. September 2026, 14:11 Uhr |

Lesezeit: 3 Min.

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Ein Junge schaut gebannt aufs Smartphone: Endlos-Feeds sind laut Studien besonders suchtfördernd.
Ein Junge schaut gebannt aufs Smartphone: Endlos-Feeds sind laut Studien besonders suchtfördernd. IMAGO/HalfPoint Images

Die EU-Kommission stellt den „Kids Act“ zum Schutz Minderjähriger vor. Bis zum 15. Geburtstag sollen Kinder gar nicht allein auf Social Media unterwegs sein.

Von Valerie Höhne und Josef Kelnberger

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Ursula von der Leyen zählt an diesem Donnerstagmorgen erst einmal die Gefahren auf, die von sozialen Medien für Kinder ausgehen: Letztere seien zu viel und zu früh auf den Plattformen unterwegs. Wenn sie besonders jung mit dem Konsum sozialer Medien anfingen, seien sie später im Schnitt sieben bis acht Stunden am Tag online. Gehänselt würde nicht mehr nur in der Schule, „das Mobbing kann sie nach Hause begleiten“, sagt die EU-Kommissionspräsidentin. Fehler, die sie machten, seien für alle Ewigkeit im Internet festgehalten. Dabei sei die Jugend ja dazu da, Fehler zu machen und daraus zu lernen.

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