Rechtsanspruch für Erstklässler: Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler – wie gut ist München vorbereitet?
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Rechtsanspruch für Erstklässler Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler – wie gut ist München vorbereitet?
14. September 2026, 14:09 Uhr |
Lesezeit: 5 Min.

Vom neuen Schuljahr an haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung. Zum Auftakt haben alle einen Platz bekommen. Doch die Bewährungsprobe steht wohl erst noch bevor.
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D ie Warteliste gibt es nicht mehr, und das ist schon eine Überraschung für Rita Casper. „Für dieses Jahr hat jeder einen Platz bekommen“, sagt die Geschäftsführerin der Mittagsbetreuung Lüderix an der Fritz-Lutz-Grundschule im Münchner Stadtbezirk Bogenhausen. In den vergangenen Jahren war das anders: Da standen einige Grundschulkinder auf der Warteliste, und die Chancen standen nicht gut, im Laufe des Schuljahres einen Betreuungsplatz zu bekommen.
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